Standort-Befund
Lage & Risiken
Beiblatt zur Liegenschaftsbewertung · automatisiert erstellt aus amtlichen Quellen
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Stand: 08.10.2026
AktenzeichenAS-B348E0
Adresse / LagebezeichnungRathausplatz 1, 1010 Wien
Koordinaten (WGS84)48.21074, 16.35812
Katastralgemeinde (KG)01004
Einlagezahl (EZ)1859
Liegenschaft2 Grundstücke, gesamt 28 814 m²
Befundetes Grundstück1531/2
Abruf-Stichtag08.10.2026, 13:49 Uhr

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Ausschnitt)

Amtlicher Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt Wien am befundeten Standort (Fadenkreuz). Widmung, Bauklasse und Bauweise (offen/gekuppelt/geschlossen) sind als Planbeschriftung dargestellt. Zeichenerklärung: Legende (PDF). Quelle: Stadt Wien, data.wien.gv.at (CC BY 4.0).

Risiko-Übersicht

Hochwasserkeine Auffälligkeit
Altlastenkeine Auffälligkeit
Wildbach / Lawinekeine Auffälligkeit
Lärmkeine Auffälligkeit
Radonkeine Auffälligkeit
Erdbebenzoneauffälliger Umstand
Naturschutzkeine Auffälligkeit
Denkmalschutzauffälliger Umstand
Bausperrekeine Auffälligkeit
Ohne Befund = Quelle weist am Punkt keinen Eintrag aus · Hinweis = Eintrag/Einschränkung vorhanden · keine Daten = Quelle am Punkt nicht verfügbar. Details siehe Kapitel 1–5.

01Liegenschaft & rechtliche Merkmale

MerkmalBefund
Grundstück (Kataster)Grundstück 1531/2 · EZ 1859 · 20 778 m² · Liegenschaft 28 814 m² (2 Grundstücke) [1]
GrundstückFlächeNutzung
1531/220 778 m²Gebäude 14951 m² · Gebäudenebenflächen 5827 m²
1523/28 036 m²Straße 8036 m²
Liegenschaft gesamt (2 Grundstücke)28 814 m²
davon bebaut (Gebäude lt. Kataster)14 951 m²
Bebaute Fläche (Gebäude-Grundriss)Gebäude ~10 m² Grundfläche (größter Gebäudeumriss am Punkt laut Mehrzweckkarte, kann über die Parzelle hinausreichen; parzellengenaue Bebauung siehe Grundstück) [2]
Hüllmaße (B×T)4 × 5 m
Widmung & BauklasseGemischtes Baugebiet Bauklasse 5, Höhe lt. Plan (Bauklassen-Rahmen über 21 bis 26 m) [3]
CodeGB5
Bezirk1
Bauweiselaut Bebauungsplan (o offen · g/gk gekuppelt · gg geschlossen)
BauklasseV
PlandokumentPD 7535 (27.11.2003)
Höhe-Rahmen (Bauklasse)über 21 bis 26 m
Höhen-Nennungen im TextteilBB 3.4: 40,50 m / 53,00 m / 53,50 m · BB 6.6: 27,5 m / 26,0 m / 27,0 m
Schutz- & WohnzoneIn Schutzzone 1. Ringstraße [4]
Schutzzone1. Ringstraße
DenkmalschutzDenkmalgeschützt: Rathaus [5]
ObjektRathaus
Statusper Verordnung
GrundstückKG 01004 · GNR 1531/2
BausperreKeine Bausperre am Standort [6]
Heizung & KlimaschutzKlimaschutz-Gebiet (Energieraumplan) [7]
Bezirk1
Plan-Nr.1/012/1
Gelände (Höhe & Neigung)182 m ü. A. · eben [8]
Seehöhe181.7 m ü. A.
Hangneigung0.8° (1 %)

02Risiken & Umwelteinflüsse

MerkmalBefund
HochwasserKein ausgewiesenes Überflutungsgebiet [9]
Starkregen / OberflächenabflussKein Oberflächenabfluss ausgewiesen [10]
Naturgefahren (Wildbach/Lawine)Keine Wildbach-/Lawinen-Gefahrenzone [11]
Altlasten / VerdachtsflächenKeine Altlasten bekannt [12]
RadonKein Radonvorsorgegebiet [13]
GemeindeWien
Einstufungkein Radonvorsorgegebiet, kein Radonschutzgebiet
Potenzialklasse1 von 3
ErdbebenzoneZone 3 · spürbare Gefährdung [14]
Einstufungspürbare Gefährdung
Zone (ÖNORM)3
Schneelasts_k 0,7 kN/m² · gering (Flach-/Tallage) [15]
Seehöhe182 m
Einordnunggering (Flach-/Tallage)
Schneelast s_25 (25-jährlich)0,6 kN/m²
Charakteristische Schneelast s_k0,7 kN/m²
Schneelast s_100 (100-jährlich)0,9 kN/m²
Geologie / BaugrundBaugrund: junge Lockergesteine (Schotter, Sand, Lehm) [16]
EinheitQuartär (Alluvium; Pleistozän entlang der Hauptentwässerungslinien und Moränen im Alpenvo…
Geol. AlterQuartär
Lärm (Umgebungslärm)Keine Haupt-Lärmquelle erfasst (≥55 dB) [17]
Natur- & SchutzgebieteKein Natur-/Schutzgebiet [18]

03Lage, Erschließung & Infrastruktur

MerkmalBefund
ÖV-GüteklasseA · höchste ÖV-Güte (sehr dichtes Angebot) [19]
GüteklasseA
ÖPNV-Anbindung24 Linien an 13 Haltestellen in 1 km Fußweg [20]
RathausU2, 1, 2 · 482 m · 6 Min
Parlament1, 2, 71, D · 304 m · 4 Min
Schottentor43, 44 · 545 m · 6 Min
Landesgerichtsstraße2, 43, 44, N43 · 559 m · 7 Min
Parlament/Volkstheater1, 2, 46, 49, 52, 71, 48A, D, N25, N38, N46, N60, N66 · 445 m · 5 Min
Rathaus (Stadiongasse)1, 2 · 374 m · 4 Min
Rathausplatz/Burgtheater1, 2, 71, D, N25, N38, N60, N66 · 172 m · 2 Min
Schottentor (Tiefgeschoß)37, 38, 40, 41, 42 · 573 m · 7 Min
Schottentor (Schottengasse)1A, N41, N43 · 563 m · 7 Min
Schmerlingplatz/Volkstheater2, 46 · 541 m · 7 Min
Rathaus (Josefstädter Straße)2 · 515 m · 6 Min
Schottentor (Universitätsring)1, 2, 71, D, N25, N38, N60, N66 · 514 m · 6 Min
Auerspergstraße (Schmerlingplatz)46, N46 · 479 m · 6 Min
Nahversorgung (Fußweg)Supermarkt 415 m · Apotheke 363 m [21]
ApothekeRathaus Apotheke · 363 m · 4 Min
BäckereiAnker · 372 m · 4 Min
SupermarktBilla · 415 m · 5 Min
Bank/BankomatVolksbank · 333 m · 4 Min
Restaurant/CaféWiener Rathauskeller · 74 m · 1 Min
Infrastruktur (Nähe)Spielplatz 160 m · Kindergarten 167 m [22]
SchuleSES Galileigasse 3 · 446 m · 6 Min
ApothekeRathaus-Apotheke · 241 m · 3 Min
SpielplatzRathauspark · 160 m · 2 Min
KindergartenKindergarten · 167 m · 2 Min
Gesundheit (Nähe)Arzt/Ärztin 592 m [22]
Arzt/ÄrztinDr. Sophie Kellner-Rechberger · 592 m · 8 Min
Bildung (Nähe)Uni / FH 289 m · Volkshochschule 447 m [22]
Uni / FHUniversität Wien · 289 m · 4 Min
MusikschuleSingschule · 587 m · 8 Min
VolkshochschuleVHS Josefstadt · 447 m · 6 Min
Grün & Bäume176 Bäume · Park ~9 m [23]
Nächster ParkRathauspark · ~9 m
Straßenbäume (≤150 m)176
ParkenKurzparkzone · max 2 h [24]
Bezirk1
ZeitraumMo.-Fr. (werkt.) v. 9-22 Uhr
Höchstdauer2 h
Nächste Garage (Luftlinie)Rathauspark - Wien | APCOA · 181 m · 2 Min
Internet-VerfügbarkeitGlasfaser · bis 1 Gbit/s [25]
TechnologienFTTH, xDSL
Festnetz max.1 Gbit/s
Mobilfunk max.1 Gbit/s (5G, 4G)
· A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft · FTTH · 1000/1000 Mbit/s
· A1 Telekom Austria Aktiengesellschaft · xDSL · 41/4 Mbit/s

04Energie & Technik

MerkmalBefund
Solarpotenzial1 223 kWh/m²·a · gut [26]
Einordnunggut
Globalstrahlung (horiz.)1 223 kWh/m²·a
Erdwärme & WärmepumpeWärmepumpe: zulässig [27]
Erdwärmesondezulässig
Grundwasser-WPzulässig
Wärmeleitfähigkeit (0–100 m)1.85 W/(m·K)

05Marktumfeld (Richtwerte)

MerkmalBefund
Marktpreis-Richtwert (Kauf)Kauf · Wohnung ~5 423 €/m² · Haus ~8 122 €/m² · Baugrund ~1 069 €/m² · Wien (Ø) [28]
HausØ 8 122 €/m²
BaugrundØ 1 069 €/m²
EigentumswohnungØ 5 423 €/m²

Besondere Bestimmungen (PD 7535 (27.11.2003))

3.1. Der höchste Punkt der im Bauland zur Errichtung gelangenden Dächer darf nicht höher als 5,5 m über der tatsächlich ausgeführten Gebäudehöhe liegen. Weiters ist die Errichtung von maximal einem Dachgeschoß zulässig.
3.2. An den zu den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Fronten dürfen die Baumassen der Gebäude an den Baulinien nicht gestaffelt werden. Ebenso ist an allen Baulinien die Errichtung von Erkern und vorragenden Loggien untersagt. Vorstehende Bauelemente, die der Gliederung oder der architektonischen Ausgestaltung der Schauseiten dienen, dürfen an Straßen bis 16 m Breite höchstens 0,6 m und an Straßen von mehr als 16 m Breite höchstens 0,8 m über die Baulinie ragen.
3.3. Die mit Nebengebäuden bebaute Grundfläche darf höchstens 30 m2 je Bauplatz betragen. Die Dächer dieser Nebengebäude sind ab einer Größe von 5 m2 entsprechend dem Stand der Technik als begrünte Flachdächer auszubilden, sofern es sich nicht um Wintergärten mit Glasdachkonstruktion handelt. Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.
3.4. An den zu den Verkehrsflächen der Landesgerichtsstraße, des Friedrich- Schmidt- Platzes, der Universitätsstraße und der gesamten Ringstraße orientierten Gebäudefronten sind Hauptfenster von Wohnungen im Erdgeschoß nicht zulässig. 4. Gemäß § 5 Abs. 4 lit h der BO für Wien werden an den Straßenfronten der mit BB1 bezeichneten, nachfolgend angeführten Liegenschaften Höhenkoten über Wiener Null als maximal zulässige Gebäudehöhen festgelegt: Liegenschaft ONr. Gebäudehöhe über Wiener Null Abraham-a-Sancta- Clara-Gasse 2 + 40,50 m Auerspergstraße 2 + 53,00 m Auerspergstraße 4 + 53,50 m Auerspergstraße 6 + 52,00 m Augustinerstraße 1 + 44,50 m Augustinerstraße 3 + 39,00 m Augustinerstraße 5 + 40,00 m - 3 - Augustinerstraße 9 + 48,50 m Augustinerbastei 1 + 44,50 m Augustinerbastei 6 + 45,00 m Ballhausplatz 1 (Amalienhof) + 39,50 m Ballhausplatz 1 (Präsidentschaftskanzlei, Leopoldinischer Trakt + 42,00 m Ballhausplatz 1 (Kongreßzentrum) + 43,00 m Ballhausplatz 2 + 39,00 m Bankgasse 1 + 40,00 m Bankgasse 2 + 37,00 m Bankgasse 3 + 40,50 m Bankgasse 4 + 34,00 m Bankgasse 5-7 + 40,50 m Bankgasse 6 + 34,00 m Bankgasse 8 + 36,00 m Bartensteingasse 8 + 52,50 m Bellariastraße 2 + 45,50 m Bellariastraße 4 + 47,50 m Bellariastraße 6 + 49,00 m Bellariastraße 8 + 49,50 m Bellariastraße 10 + 49,00 m Bellariastraße 12 + 49,50 m Bräunerstraße 14 + 34,50 m Burgring 1 + 45,00 m Doblhoffgasse 4 + 52,50 m Doblhoffgasse 5 + 52,50 m Doblhoffgasse 7 + 52,50 m Doblhoffgasse 8 + 52,00 m Doblhoffgasse 9 + 52,00 m Dr. Karl Lueger-Ring 1 + 41,50 m Dr. Karl Lueger-Ring 1A + 41,50 m Dr. Karl Lueger-Ring 2 + 39,00 m Dr. Karl Renner-Ring 1 + 45,50 m Dr. Karl Renner-Ring 3 + 45,50 m Ebendorferstraße 7 + 48,50 m Ebendorferstraße 8 + 47,50 m Ebendorferstraße 9 + 46,00 m - 4 - Ebendorferstraße 12 + 47,50 m Ebendorferstraße 14 + 48,00 m Freyung 4 + 40,00 m Freyung 5 + 42,00 m Grillparzerstraße 6 + 47,50 m Grillparzerstraße 8 + 48,50 m Grillparzerstraße 10 + 48,50 m Grillparzerstraße 12 + 50,00 m Grillparzerstraße 14 + 49,50 m Habsburgergasse 11 + 35,00 m Herrengasse 5 + 37,00 m Herrengasse 7 + 32,00 m Herrengasse 9 + 36,00 m Herrengasse 13 + 39,50 m Herrengasse 15 + 41,00 m Herrengasse 17 + 40,00 m Herrengasse 19 + 37,00 m Herrengasse 21 + 33,50 m Herrengasse 23 + 31,00 m Landesgerichtsstraße 16 + 49,50 m Landesgerichtsstraße 18 + 50,00 m Landesgerichtsstraße 20 + 47,50 m Landhausgasse 2 + 41,00 m Landhausgasse 4 + 41,50 m Leopold-Figl-Gasse 3-5 + 42,00 m Leopold-Figl-Gasse 4 + 39,50 m Leopold-Figl-Gasse 6 + 42,00 m Liebiggasse 8 + 47,50 m Löwelstraße 2 + 39,00 m Löwelstraße 4 + 39,00 m Löwelstraße 6 + 37,00 m Löwelstraße 10 + 45,00 m Löwelstraße 14 + 45,00 m Löwelstraße 18 + 45,00 m Metastasiogasse 1 + 39,00 m Metastasiogasse 2 + 37,00 m Metastasiogasse 3 + 39,00 m Minoritenplatz 1 + 39,00 m Minoritenplatz 2 + 39,00 m - 5 - Minoritenplatz 3 + 37,00 m Minoritenplatz 5 + 40,50 m Minoritenplatz 7A + 39,50 m Minoritenplatz 8 + 42,00 m Petrarcagasse 1 + 40,00 m Petrarcagasse 2 + 40,50 m Rathausstraße 2 + 52,00 m Rathausstraße 4 + 52,00 m Rathausstraße 20 + 48,50 m Rathausstraße 22 + 46,00 m Reichsratsstraße 2 + 45,50 m Reichsratsstraße 4 + 41,50 m Reichsratsstraße 6 + 41,50 m Reichsratsstraße 11 + 49,00 m Reichsratsstraße 13 + 49,00 m Rathausplatz 6 + 48,50 m Schauflergasse 3 + 41,50 m Schauflergasse 4 + 43,00 m Schauflergasse 5 + 39,50 m Schauflergasse 8 + 40,00 m Schenkenstraße 1 + 33,50 m Schenkenstraße 2 + 37,00 m Schenkenstraße 3 + 37,00 m Schenkenstraße 4 + 35,50 m Schenkenstraße 5 + 36,00 m Schmerlingplatz 6 + 45,50 m Stallburggasse 5 + 35,00 m Teinfaltstraße 1 + 42,00 m Teinfaltstraße 5 + 42,00 m Teinfaltstraße 7 + 44,00 m Teinfaltstraße 9 + 42,50 m Volksgartenstraße 1 + 49,50 m Volksgartenstraße 5 + 49,50 m 5. Gemäß § 5 Abs. 4 der BO für Wien wird bestimmt:
5.1. Innerhalb der als Wohnzone gemäß § 7a der BO für Wien gekennzeichneten Teile des Plangebietes ist nur die Errichtung von Wohngebäuden zulässig, in denen nicht weniger als 80 v.H. der Summe der Nutzflächen der Hauptgeschoße, jedoch unter Ausschluss des Erdgeschoßes, Wohnzwecken vorbehalten sind. - 6 -
5.2. Soweit nicht durch die Bebauungsbestimmung BB1 die Gebäudehöhe anders festgelegt ist, darf der oberste Abschluss der Gebäudefronten der mit der Festsetzung Bauland/gemischtes Baugebiet/ Bauklasse V, geschlossene Bauweise bezeichneten Grundflächen an keiner Stelle höher als das um 1,5 m vermehrte Ausmaß der zulässigen Gebäudehöhe (somit maximal 27,5 m) über der anschließenden Verkehrsfläche liegen. 6. Gemäß § 5 Abs. 4 der BO für Wien wird für Teile des Plangebietes mit eigener Kennzeichnung im Plan bestimmt:
6.1. Auf den mit Ak öDg bezeichneten Grundflächen sind im Niveau der angrenzenden Verkehrsfläche öffentlich durchgängige Arkaden, auf den mit öDg bezeichneten Grundflächen öffentliche Durchgänge jeweils mit einer lichten Höhe von 3,5 m freizuhalten und zu dulden.
6.2. Auf den mit öDf bezeichneten Grundflächen sind im Niveau der angrenzenden Verkehrsfläche öffentliche Durchfahrten mit einer lichten Höhe von 4 m freizuhalten und zu dulden.
6.3. Auf den mit Ak Dg bezeichneten Grundflächen sind im Niveau der angrenzenden Verkehrsfläche durchgängige Arkaden, auf den mit Dg bezeichneten Grundflächen Durchgänge jeweils mit einer lichten Höhe von 3,5 m anzuordnen.
6.4. Auf den mit Df bezeichneten Grundflächen sind im Niveau der angrenzenden Verkehrsfläche Durchfahrten mit einer lichten Höhe von 4 m anzuordnen.
6.5. Die mit BB2 bezeichneten Grundflächen sind Baulandflächen, die von jeglicher oberirdischer Bebauung freizuhalten sind.
6.6. Auf den mit BB4 bis BB10 bezeichneten und als Grünland/Schutzgebiet/Parkschutzgebiet gewidmeten Grundflächen darf die Nutzung der zulässigen Objekte nur gemäß § 6 Abs. 6 der BO für Wien erfolgen. Als maximale Gebäudehöhen werden festgesetzt: Auf der mit BB4 bezeichneten Fläche + 27,5 m über Wiener Null, auf der mit BB5 bezeichneten Fläche + 26,0 m über Wiener Null, auf der mit BB6 bezeichneten Fläche + 27,0 m über Wiener Null, auf der mit BB7 bezeichneten Fläche + 31,0 m über Wiener Null, auf der mit BB8 bezeichneten Fläche + 36,0 m über Wiener Null, auf der mit BB9 bezeichneten Fläche + 29,0 m über Wiener Null, auf der mit BB10 bezeichneten Fläche + 26,5 m über Wiener Null. 7. Gemäß § 5 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 der BO für Wien wird bestimmt:
7.1. Für die mit BB 3 bezeichnete Grundfläche wird festgesetzt, dass der Raum bis zu einer Höhe von 5 m, gemessen vom Niveau der anschließenden öffentlichen Verkehrsfläche dieser, und der Raum darüber dem Bauland/gemischten Baugebiet, Bauklasse V, geschlossene Bauweise zugeordnet wird.
7.2. Für die mit Spk BB11 bezeichnete Grundfläche wird festgesetzt, dass der Raum bis zu einer Höhe von +21,5m über Wiener Null dem Bauland/gemischten Baugebiet und der Raum darüber dem Grünland/Schutzgebiete/Parkschutzgebiete zugeordnet wird. Die Errichtung von Stiegenaufgängen, Lichtschächten und sonstiger notwendiger Anlagen ist nur im erforderlichen Ausmaß zulässig. Oberhalb der Konstruktionsoberkante ist mit Ausnahme der notwendigen technischen Baulichkeiten die Aufbringung eines Erdkörpers mit einer Mächtigkeit von mindestens 1,7 m zu gewährleisten. - 7 -
7.3. Für die mit SO BB12 bezeichneten Grundflächen wird festgesetzt, dass der Raum bis zur Garagendeckenoberkante dem Bauland/gemischten Baugebiet für eine Anlage zum Einstellen von Kraftfahrzeugen vorbehalten und der Raum darüber dem Sondergebiet/Veranstaltungs- und Freifläche zugeordnet wird. Die Errichtung von Stiegenaufgängen, Lichtschächten und sonstiger für den Betrieb der Garage notwendiger Anlagen, ist nur im erforderlichen Ausmaß zulässig.
7.4. Für die mit BB13 bezeichneten Grundflächen wird festgesetzt, dass der Raum bis zur Garagendeckenoberkante dem Bauland/gemischten Baugebiet für eine Anlage zum Einstellen von Kraftfahrzeugen vorbehalten und der Raum darüber der öffentlichen Verkehrsfläche zugeordnet wird. Die Errichtung von Stiegenaufgängen, Lichtschächten und sonstiger für den Betrieb der Garage notwendiger Anlagen, ist nur im erforderlichen Ausmaß zulässig.
7.5. Für die mit Spk BB14 bezeichneten Grundflächen wird festgesetzt, dass der Raum bis zur Garagendeckenoberkante dem Bauland/gemischten Baugebiet für eine Anlage zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und der Raum darüber dem Grünland/Schutzgebiet/Parkschutzgebiet zugeordnet wird. Die Errichtung von Stiegenaufgängen, Lichtschächten und sonstiger für den Betrieb der Garage notwendiger Anlagen, ist nur im erforderlichen Ausmaß zulässig. Der Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Klaus Vatter Senatsrat
Wortlaut aus dem Textteil des Wiener Plandokuments (gesamtes Plangebiet, ohne Gewähr). Welche Bestimmung für die konkrete Parzelle gilt, zeigt der Plan-Ausschnitt (BB-Zonen). Die verbindliche beschränkte Gebäudehöhe steht als rote Aufschrift direkt im Plan (z. B. „W I 7,5m") · sie ist maschinell nicht auslesbar. So findest du sie: auf der Karte den Layer „Bebauung" einblenden (in Wien standardmäßig an) oder das verlinkte Plan-PDF öffnen. Der oben genannte „Rahmen bis X m" ist NUR die gesetzliche Obergrenze der Bauklasse, nicht die konkrete Festsetzung deiner Parzelle.

Vollständigkeit

Quellen beantwortet33 von 33
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nicht abgerufen0
davon aus festem Datensatz4 (kein Abruf zum Stichtag — siehe Quellenverzeichnis)

Quellenverzeichnis

  1. BEV · Katastralmappe (DKM) + Katasterdienst (EZ), abgerufen am 08.10.2026
  2. Stadt Wien · Mehrzweckkarte (Gebäude-Footprint), abgerufen am 08.10.2026
  3. Stadt Wien · Flächenwidmung & Bebauungsplan, abgerufen am 08.10.2026
  4. Stadt Wien · Schutzzonen / Wohnzonen, abgerufen am 08.10.2026
  5. Bundesdenkmalamt · Denkmalliste §3 DMSG, gebündelter Datensatz, Stand 2026-06 — kein Abruf zum Prüfzeitpunkt
  6. Stadt Wien · Bausperren, abgerufen am 08.10.2026
  7. Stadt Wien · Energieraumplanung, abgerufen am 08.10.2026
  8. geoland.at · Laserscan-Höhenmodell (1 m), abgerufen am 08.10.2026
  9. HORA · Hochwasserrisikozonierung (hora.gv.at), abgerufen am 08.10.2026
  10. HORA · Gefahrenhinweiskarte Oberflächenabfluss (hora.gv.at), abgerufen am 08.10.2026
  11. WLV/BML · Gefahrenzonenplan (national), abgerufen am 08.10.2026
  12. Umweltbundesamt · Verdachtsflächenkataster, abgerufen am 08.10.2026
  13. AGES / BML · Radonpotenzialkarte, abgerufen am 08.10.2026
  14. GeoSphere Austria · ÖNORM B 1998-1, abgerufen am 08.10.2026
  15. HORA · ÖNORM B 1991-1-3:2022 (national), abgerufen am 08.10.2026
  16. GeoSphere Austria · Geol. Karte 1:500.000, abgerufen am 08.10.2026
  17. Strategische Lärmkarten (EU) · LFRZ/UBA, abgerufen am 08.10.2026
  18. EEA · Natura 2000 / CDDA (national), abgerufen am 08.10.2026
  19. ÖROK / AustriaTech · ÖV-Güteklassen 2025, gebündelter Datensatz, Stand 2025 — kein Abruf zum Prüfzeitpunkt
  20. Stadt Wien · Haltestellen · Fußweg-Routing (eigener Server), abgerufen am 08.10.2026
  21. OpenStreetMap · Fußweg-Routing (eigener Server), abgerufen am 08.10.2026
  22. Stadt Wien · Luftlinie, abgerufen am 08.10.2026
  23. Stadt Wien · Baumkataster / Grünflächen, abgerufen am 08.10.2026
  24. Stadt Wien · Kurzparkzonen / Garagen, abgerufen am 08.10.2026
  25. RTR Breitbandatlas (Festnetz & Mobilfunk), abgerufen am 08.10.2026
  26. GeoSphere Austria · APOLIS Globalstrahlung, abgerufen am 08.10.2026
  27. Stadt Wien · Energieampel / Erdwärmepotenzial, abgerufen am 08.10.2026
  28. Statistik Austria · Immobilien-Durchschnittspreise 2025, gebündelter Datensatz, Stand 2025 — kein Abruf zum Prüfzeitpunkt
Methodik & Haftung: Die Befunde wurden automatisiert aus den angeführten öffentlichen bzw. amtlichen Datenquellen am angegebenen Stichtag punktbezogen abgefragt (Koordinaten siehe Identifikation). „Keine Daten verfügbar" bedeutet, dass die jeweilige Quelle am Abfragepunkt keinen Eintrag ausweist, nicht zwingend, dass kein Sachverhalt vorliegt. Angaben ohne Gewähr; keine rechtsverbindliche Auskunft. Dieses Beiblatt ersetzt keine eigene Befundaufnahme, Einsicht in Plandokumente oder Grundbuchsabfrage. Datennutzung gem. CC BY 4.0 der jeweiligen Quellen.