Der Aufbau: Kopf und drei Blätter
Jeder Auszug beginnt mit dem Kopf: Gericht, Katastralgemeinde samt KG-Nummer und die Einlagezahl (EZ). Diese drei bestimmen die Liegenschaft eindeutig. Darunter folgen die drei Blätter A, B und C.
Das A-Blatt beschreibt die Liegenschaft selbst, das B-Blatt die Eigentümer und das C-Blatt die Lasten. Wer einen Auszug liest, arbeitet sich am besten in genau dieser Reihenfolge durch.
A-Blatt: Gutsbestand
Das A-Blatt gliedert sich in A1 und A2. In A1 stehen die Grundstücke der Liegenschaft mit Grundstücksnummer, Fläche und Benützungsart, etwa Baufläche, Garten oder landwirtschaftlich genutzt. Eine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen.
In A2 stehen Rechte, die mit der Liegenschaft verbunden sind, sowie öffentlich-rechtliche Anmerkungen, zum Beispiel ein Geh- und Fahrtrecht über ein Nachbargrundstück. Das A-Blatt sagt allerdings nichts über die Flächenwidmung aus.
B-Blatt: Eigentum
Das B-Blatt nennt die Eigentümer mit Namen und Geburtsdatum, ihre Anteile als Bruch und die Eigentumsform. Bei Wohnungseigentum ist der Anteil mit einem Objekt verbunden, etwa mit einer bestimmten Wohnung oder einem Stellplatz.
Jeder Eintrag trägt eine laufende Nummer (B-LNR) und die Tagebuchzahl (TZ), unter der er eingetragen wurde. Über die TZ lässt sich der zugrunde liegende Vorgang, etwa ein Kaufvertrag, nachvollziehen.
C-Blatt: Lasten und Belastungen
Das C-Blatt ist beim Kauf das wichtigste. Hier stehen die Belastungen der Liegenschaft. Ein Pfandrecht (PfR) ist meist eine Hypothek zugunsten einer Bank und sichert einen Kredit. Es sollte vor dem Kauf geklärt und in der Regel gelöscht werden.
Dienstbarkeiten (Servitute) sind Nutzungsrechte Dritter, etwa ein Wegerecht, ein Leitungsrecht oder ein lebenslanges Wohnrecht. Dazu kommen mögliche Vorkaufsrechte und das Belastungs- und Veräußerungsverbot, das eine Person am Verkauf oder an der Belastung hindert. Diese Einträge können Wert und Nutzbarkeit stark beeinflussen.
Häufige Kürzel und der Rang
Gängige Kürzel sind EZ für Einlagezahl, KG für Katastralgemeinde, TZ für Tagebuchzahl, LNR für die laufende Nummer und PfR für Pfandrecht. Die Reihenfolge im C-Blatt ist kein Zufall, sie bildet den Rang ab. Ein früher eingetragenes Pfandrecht geht einem späteren vor.
Ein aktueller Auszug zeigt den gültigen Stand. Gelöschte Einträge erscheinen nur im historischen Auszug. Für den Rechtsstand zählt der aktuelle Auszug.
Auszug bestellen und Grenzen
Einen amtlichen Auszug bekommst du über JustizOnline oder eine ermächtigte Verrechnungsstelle, gegen eine gerichtliche Gebühr im niedrigen einstelligen Euro-Bereich je Einlage. Seit 2021 lässt sich dort direkt nach der Adresse suchen.
Das Grundbuch sagt, wem etwas gehört und welche Lasten darauf liegen. Was du bauen darfst, steht in der Flächenwidmung, und ob die Lage Risiken wie Hochwasser birgt, zeigen die Gefahrenzonen. Diese Standortdaten prüfst du adressgenau im kostenlosen Standort-Check. Wie du zu einer Adresse EZ und Katastralgemeinde findest, steht im Ratgeber zur Einlagezahl.
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Häufige Fragen
Was steht im A-, B- und C-Blatt des Grundbuchs?
Im A-Blatt stehen die Grundstücke der Liegenschaft mit Fläche und Benützungsart, im B-Blatt die Eigentümer und ihre Anteile, im C-Blatt die Lasten wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten und Verbote.
Was bedeutet TZ im Grundbuchauszug?
TZ steht für Tagebuchzahl, die Nummer, unter der ein Antrag beim Grundbuchsgericht eingetragen wurde. Über sie lässt sich der zugrunde liegende Vorgang wie ein Kaufvertrag zuordnen.
Was ist ein Pfandrecht im C-Blatt?
Meist eine Hypothek zugunsten einer Bank, die einen Kredit besichert. Vor dem Kauf sollte geklärt sein, ob und wie das Pfandrecht gelöscht wird.
Was bedeutet ein Belastungs- und Veräußerungsverbot?
Es hindert den Eigentümer daran, die Liegenschaft ohne Zustimmung der berechtigten Person zu verkaufen oder zu belasten. Es wird oft zwischen nahen Angehörigen eingetragen.
Zuletzt aktualisiert: 03.07.2026. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft.